Volt Alps
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Bedingungen gelten für Angebote, Lieferungen, Montagen, Planungs- und Integrationsleistungen von Volt Alps, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern für projektbezogene Leistungen im Bereich Elektrotechnik, Photovoltaik, Speicher, Regelung und technische Wärmenutzung.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Auftragsfreigabe oder tatsächlichen Beginn der Leistung zustande.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich ist der im Angebot oder Vertrag definierte Leistungsumfang. Änderungen, Zusatzleistungen oder bauseitige Abweichungen können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und zzgl. gesetzlicher Steuern oder Abgaben. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig. Bei Teilprojekten oder Materialbestellungen können Abschlagszahlungen verlangt werden.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Planung und Ausführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Zusatzaufwand infolge fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Termine und Fristen
Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Witterung, Behördenvorgaben oder bauseitigen Umständen verlängern die Fristen angemessen.
7. Abnahme
Soweit eine Abnahme vorgesehen oder üblich ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn sie fertiggestellt ist und keine wesentlichen Mängel vorliegen oder die Anlage in Benutzung genommen wurde.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Volt Alps, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sollten unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Herstellergarantien bleiben von den gesetzlichen Ansprüchen unberührt.
10. Haftung
Volt Alps haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung dieser Website.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt italienisches Recht unter Ausschluss zwingender entgegenstehender Verbraucherschutzvorschriften. Für Unternehmer kann – soweit zulässig – Meran/Merano oder der gesetzlich zulässige Sitz von Volt Alps als Gerichtsstand vereinbart werden.