Steuerabzug Hauptwohnung
Für 2025 und 2026 nennt die italienische Finanzverwaltung 50 % bei begünstigten Arbeiten durch Eigentümer oder dinglich Berechtigte an der als Hauptwohnung genutzten Einheit.
Voraussetzungen →Stand 21. August 2026
Steuerabzug, Südtiroler Landesbeitrag, Conto Termico oder Wallbox-Bonus folgen unterschiedlichen Regeln. Voltalps hilft bei technischer Prüfung, Unterlagen und zeitlicher Planung – eine Förderzusage geben nur die zuständigen Stellen.
Aktuelle Orientierung
Für 2025 und 2026 nennt die italienische Finanzverwaltung 50 % bei begünstigten Arbeiten durch Eigentümer oder dinglich Berechtigte an der als Hauptwohnung genutzten Einheit.
Voraussetzungen →Für andere begünstigte Wohnimmobilien gilt 2025 und 2026 grundsätzlich der ordentliche Satz von 36 %, jeweils im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen.
Details →Das Land nennt 2026 60 % der zulässigen Kosten, bei Mehrfamiliengebäuden bis zu 80 %. Antrag vor Arbeitsbeginn; das Fenster 2026 ist beendet.
Landesbeitrag →2026 wurde der Landesfördersatz für Kleinunternehmen auf 25 % der zulässigen Kosten angehoben, wenn Endprodukte und Hauptkomponenten nicht in China hergestellt wurden. Eine Detailprüfung der Kriterien ist zwingend.
Unternehmen prüfen →Der nationale Rahmen sieht bis zu 80 % vor, höchstens 1.500 € pro Privatperson beziehungsweise 8.000 € für gemeinschaftliche Anlagen. Das konkrete Antragsfenster muss offen sein.
Wallbox-Bonus →Italien
Die italienische Finanzverwaltung führt netzgekoppelte Photovoltaikanlagen und integrierte Batteriespeicher unter den begünstigten Renovierungsmaßnahmen. Für Ausgaben 2025 und 2026 wird der ordentliche Satz von 36 % auf 50 % erhöht, wenn Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts die Arbeiten an der als Hauptwohnung genutzten Immobilie ausführen lassen.
Der PV-Rechner zeigt das rechnerische 50-%-Potenzial separat. Die Amortisation wird bewusst ohne Förderung berechnet.
Autonome Provinz Bozen
Für 2026 nennt das Land unter anderem 60 % für förderfähige elektrische Wärmepumpen mit Photovoltaik und bis zu 80 % in Mehrfamiliengebäuden. Batteriespeicher wurden für natürliche Personen, öffentliche Stellen, Organisationen ohne Gewinnabsicht und Kleinunternehmen wieder in die Fördermaßnahmen aufgenommen. Kleinunternehmen können für Photovoltaik unter den veröffentlichten Herkunftsbedingungen 25 % erhalten.
Gesuche konnten vom 1. Januar bis 31. Mai 2026 ausschließlich online über myCIVIS eingereicht werden. Sie mussten vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Am 21.08.2026 ist dieses Fenster geschlossen.
Voltalps kann Projekte für ein künftiges Fenster technisch vorbereiten und die notwendigen Angaben strukturieren. Maßgeblich bleiben die dann gültigen Richtlinien.
GSE
Photovoltaik und Speicher sind nach den GSE-Regeln nicht allein automatisch förderfähig. Im hier relevanten Fall müssen sie insbesondere gemeinsam mit dem Ersatz einer bestehenden Heizung durch eine elektrische Wärmepumpe und im Eigenverbrauchsbetrieb umgesetzt werden. Die Auslegung darf den definierten Energiebedarf nur begrenzt überschreiten.
Das macht eine gemeinsame Planung von Wärmebedarf, elektrischer Last, PV-Leistung und Speicher entscheidend. Vor Vertragsabschluss werden Förderpfad und technische Kombination getrennt geprüft.
MIMIT / Invitalia
Der nationale Förderrahmen nennt bis zu 80 % der förderfähigen Anschaffungs- und Installationskosten, maximal 1.500 € für eine natürliche Person und 8.000 € für gemeinschaftliche Anlagen eines Wohngebäudes. Frühere Fenster verlangten unter anderem neue, normgerecht errichtete Ladepunkte, nachvollziehbare Zahlungen und eine Konformitätserklärung.
Förderrahmen und verfügbares Antragsfenster sind nicht dasselbe. Voltalps prüft vor Beauftragung, ob ein aktueller Durchführungsakt und ein geöffnetes Fenster tatsächlich vorliegen.
Projektbegleitung
Die Behörde, der GSE oder die Finanzverwaltung entscheidet über Anerkennung und Auszahlung. Voltalps schuldet keine Förderzusage.
Offizielle Stellen
Fördercheck